Unterweisung Standaufsichten

Unterweisung Standaufsichten

Der sichere Umgang mit Waffen ist das A und O im Schützensport. Ob beim Training, bei Wettkämpfen oder auf der Jagd, eine sachkundige Aufsichtsperson ist unerlässlich, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Doch wie wird man eine solche Aufsichtsperson, und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Schulung gemäß DSB-Richtlinien mit Erweiterungen

Jede angehende Aufsichtsperson durchläuft zunächst eine Schulung, die auf den Richtlinien des Deutschen Schützenbundes (DSB) basiert. Diese Richtlinien sind eine Grundlage, die allgemeine Standards und Sicherheitsvorkehrungen im Umgang mit Schusswaffen festlegt.

Zusätzlich zu den DSB-Richtlinien werden in der Schulung auch Erweiterungen vorgenommen, die spezifische Aspekte des Bund Deutscher Sportschützen (BDS) und des Bundes der Militär- und Polizeischützen (BDMP) berücksichtigen. Dies garantiert, dass die Ausbildung alle relevanten Aspekte abdeckt und die angehenden Aufsichtspersonen auch mit den Besonderheiten dieser beiden Organisationen vertraut gemacht werden.

Voraussetzungen für die Teilnahme

Bevor man an dieser Schulung teilnehmen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Insbesondere müssen die Teilnehmer die für einen Sportschützen oder Jäger erforderlichen Kenntnisse nachweisen können. Dies erfolgt in der Regel durch den Nachweis der Sachkunde oder des Jagdscheins. Diese Dokumente belegen, dass der Teilnehmer bereits eine Grundausbildung im Umgang mit Waffen erhalten hat und mit den allgemeinen Sicherheitsvorschriften vertraut ist.

Qualifikation und rechtlicher Rahmen

Nach erfolgreicher Teilnahme an der Schulung sind die Absolventen gemäß §27 Waffengesetz (WaffG) in Verbindung mit §10 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) qualifiziert, die Tätigkeit als Aufsichtsperson wahrzunehmen. Dies bedeutet, dass sie rechtlich dazu befugt sind, diese wichtige und verantwortungsvolle Rolle in einem Schützenverein oder bei jagdlichen Veranstaltungen zu übernehmen.

Zusätzliche Bestellung im Schützenverein Astheim

Für Mitglieder des Schützenvereins Astheim gibt es allerdings noch eine zusätzliche Hürde. Hier ist es notwendig, dass der Vorstand des Vereins die angehende Aufsichtsperson offiziell bestellt. Dies stellt sicher, dass der Verein vollstes Vertrauen in die Fähigkeiten und die Integrität der Person hat und dass diese auch die spezifischen Anforderungen des Vereins erfüllt.

Nächster Termin: Sonntag, 26.11.2023, ab 15:00 Uhr im Schützenhaus Astheim

Interessenten tragen sich bitte in die Liste an unserer Infowand ein! Vielen Dank!

Astheimer Schützenverein

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